Chemikalie | |
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Gefahr |
Nitriersäure (2 Teile Schwefelsäure 96 % und 1 Teil Salpetersäure 65 %), H5NO11S2 Salpetersäuresulfat (IUPAC) |
Identifizierung
InChI: InChI=1S/HNO3.H2O4S/c2-1(3)4;1-5(2,3)4/h(H,2,3,4);(H2,1,2,3,4)
InChI Key: ZODDGFAZWTZOSI-UHFFFAOYSA-N
Canonical SMILES: [N+](=O)(O)[O-].OS(=O)(=O)O
PubChem: 71777668
GESTIS: 520028
Entsorgungshinweise
Produktreste sind unter Beachtung der nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen.Chemikalien in Originalbehältern belassen. Nicht mit anderen Abfällen vermischen. Ungereinigte Behälter sind dem Produkt entsprechend zu behandeln. Informieren Sie sich unter www.Retrologistik.de über Rücknahmesysteme für Chemikalien und Verpackungen oder nutzen Sie die Adresse zur Kontaktaufnahme bei Fragen. Abfallrichtlinie 2008/98/EG beachten.
Transportangaben
UN-Nr.: 1796
Gefahrenzahl: 885
Gefahrenklasse: 8
Wassergefährdungsklasse (WGK): 2
Foren-Code
[B]xx Nitriersäure (2 Teile Schwefelsäure 96 % und 1 Teil Salpetersäure 65 %),[/B] H[sub]5[/sub]NO[sub]11[/sub]S[sub]2[/sub]
CAS-Nr.: 51602-38-1 – EG-Nr.: 231-714-2
Ox. Liq. 1, Skin Corr. 1A, Eye Dam. 1, WGK 2
[img]https://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs03_flamme_ueber_einem_kreis_50.png[/img] [img]https://www.chem-page.de/images/gefahrensymbole/ghs05_aetzwirkung_50.png[/img]
Gefahr
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. GESTIS, 520028, SDB vom 24.05.2024