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Mit Änderungen der 2., 4., 8. und 12. ATP der CLP-Verordnung
Seit dem 20.01.2009 gilt das »Global Harmonisierte System«, kurz GHS, zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (und deren Zubereitungen).
Es gab eine Übergangsregelung für Chemikalien bis 1.12.2010 und für Zubereitungen bis 01.06.2015. In dieser Zeit durften auch die »alten« Gefahrensymbole weiter verwendet werden.